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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 107/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Berufliche Nutzung, Lebensmittelpunkt, Hochschullehrer
Rechtsfrage: Kein begrenzter Werbungskostenabzug für ein im Rahmen der doppelten Haushaltsführung außerhalb des Beschäftigungsortes am Lebensmittelpunkt unterhaltenes häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers für den Teilbereich "Lehrveranstaltungen" seiner Tätigkeit, weil wegen der räumlichen Trennung eine Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 v.H. der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht gegeben ist und subjektive Erwägungen über die eingeschränkte Verfügbarkeit des beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes unbeachtlich sind? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 23.01.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 2480/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2004
Erledigungs-Az: VI R 107/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG