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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 2/09 (BFH) |
§§: | AO § 181 Abs. 5, EStG § 10 d Abs. 4, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Verlustfeststellung |
Rechtsfrage: | Änderung der Verlustfeststellung nach § 10 d EStG nach Eintritt der Feststellungsverjährung: Kann nach einer Erhöhung des Verlustvortrags zum 31.12.1994 und unterlassener Änderung des Verlustfeststellungsbescheids zum 31.12.1995 gemäß 175 Abs. 1 Nr. 1 AO der Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.1995 oder die der Folgejahre trotz mittlerweile eingetretener Feststellungsverjährung gemäß § 181 Abs. 5 AO geändert werden? Schließt § 181 AO die Anwendung des § 171 Abs. 10 AO generell aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 642/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 2/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 40 72 |