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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 80/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Pensionszusage, Deutsche Demokratische Republik, Einzelunternehmen, Zeitpunkt, Rückwirkung
Rechtsfrage: Führt die Pensionszusage einer GmbH aus den neuen Bundesländern an ihren 63-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer, der vorher in dem Einzelunternehmen tätig war, aus dem die GmbH hervorgegangen ist, zu verdeckten Gewinnausschüttungen, auch wenn in der fünf Jahre späteren Nachtragsvereinbarung die Altersgrenze für das Ruhegehalt auf die Vollendung des 75. Lebensjahres angehoben worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.01.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 486/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2003
Erledigungs-Az: I R 80/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 47 13