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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1894/02 (BVerfG)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 2, EStG § 52 Abs. 21, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, II. BV
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Wohnfläche, Berechnung, Revision, grundsätzliche Bedeutung, Nutzungswert
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung wegen Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus: Frage der Wohnflächenberechnung bereits geklärt i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; maßgebend sind die Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung -II. BV--.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.09.2002
Vorinstanz/AZ: IX B 19/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 08 54
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 21.04.2004
Erledigungs-Az: 2 BvR 1894/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2004 S. 322)