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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/99 |
§§: | AO 1977 § 194, BpO(St) § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Außenprüfung, Betriebsprüfung, Prüfungszeitraum, Ermessen |
Rechtsfrage: | Schränkt § 4 Abs. 3 BpO(St) den Ermessensspielraum der Finanzverwaltung dahingehend ein, daß sich die Außenprüfung im Erweiterungszeitraum auf die Sachverhalte beschränken muß, die in der Begründung für die Erweiterung des Prüfungszeitraums angegeben sind? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1449/96 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 97 18 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 20/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 14 16 |