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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/08
§§: KStG § 10 Nr. 2, AO § 126, AO § 233 a
Schlagwörter Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Nachforderungszinsen, Rückstellung
Rechtsfrage: In welchem Jahr ist eine Gewerbesteuerrückstellung für Mehrsteuern aus von der Betriebsprüfung aufgedeckten vGA zu bilden? Sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Personensteuern grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 10 Nr. 2 KStG außerbilanziell zu neutralisieren? Wie ist die Auflösung solcher Rückstellungen zu behandeln, die vor dem 1.1.1999 für Nachforderungszinsen auf Personensteuern gebildet wurden und nach dem 1.1.1999 aufgelöst werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 09.07.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 175/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2009
Erledigungs-Az: I R 43/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 47