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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 16/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 7 g Abs. 7, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Ansparrücklage, Existenzgründer, GmbH & Co KG, Gleichheitsgrundsatz |
| Rechtsfrage: | Ansparrücklage für Existenzgründer: Kann eine GmbH & Co. KG eine Rücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG 2002 bilden? Verstößt die Definition eines Existenzgründers i.S. des § 7 g Abs. 7 Satz 2 EStG 2002 gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 24.03.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 282/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 14 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.02.2012 |
| Erledigungs-Az: | IV R 16/09 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 06 |