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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 50/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4, BGB § 1615 l |
Schlagwörter | Unterhaltspflicht, Enkel, Bezüge |
Rechtsfrage: | Kindergeld und Grenzbetragsberechnung vor 2012: Lässt sich § 1615 l BGB eine pauschale Unterhaltspflicht des Kindsvaters entnehmen, weshalb immer ein Unterhaltsanspruch der Kindsmutter entstehen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4004/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 50/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 42 |