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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/07 (BFH) |
§§: | InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 2, InvZulG § 2 Satz 1, EStG § 6 Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Sind mit dem Boden verschraubte transportable Stellwände (auch Park- oder Anschüttwände) im Investitionszulagen-Antrag mit "Getreidelager" ausreichend bezeichnet? Keine Nachprüfbarkeit, ob es sich evt. um GWG handelt und welcher Betriebsstätte diese Lager(-hallen) zugeordnet werden können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 720/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 24/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 79 |