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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 50/02
§§: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Anschaffungsnaher Aufwand - Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, die nach dem Erwerb eines Einfamilienhauses aufgewandt wurden, um dieses auf einen zeitgemäßen Wohnstandard zu bringen und damit vermietbar zu machen, kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern nur im Wege der AfA absetzbare Herstellungskosten (weil "wesentliche Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.09.2002
Vorinstanz/AZ: 11 K 297/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 10 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2003
Erledigungs-Az: IX R 50/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 27