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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 437/02 (BVerfG)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, GewStG § 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Gewerbebetrieb, Verwaltertätigkeit, Gesamtvollstreckungsverfahren, Rechtsanwalt
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Gewerblichkeit der im Rahmen der Verwaltertätigkeit im Gesamtvollstreckungsverfahren erzielten Einkünfte eines Rechtsanwalts?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.12.2001
Vorinstanz/AZ: XI R 56/00
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2002 II S. 202
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 04 25
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 05.03.2003
Erledigungs-Az: 1 BvR 437/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, 250)