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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/08 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 14 Abs. 1, UStG 1993 § 14 Abs. 2, UStG 1993 § 17 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Rechnung, Rechnungsberichtigung, Umsatzsteuerausweis, Mietvertrag |
Rechtsfrage: | 1. Stellt ein Mietvertrag, in dem rechtsirrtümlich die monatliche Miete in einen Nettobetrag und die darauf entfallende Umsatzsteuer aufgeteilt wurde, eine Rechnung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG 1993/1999 mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer dar? - 2. Für welchen Besteuerungszeitraum sind die vom Kläger möglicherweise vorzunehmenden Rechnungsberichtigungen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 53/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 11/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |