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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/05 |
§§: | AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 191 Abs. 3 Satz 1, AO 1977 § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Anlaufhemmung, Festsetzungsfrist, Lohnsteuer, Haftungsbescheid, Verjährung |
Rechtsfrage: | Wird der Anlauf der Festsetzungsfrist gegenüber einem Haftungsschuldner gehemmt, wenn dieser als Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung sowie zur Anmeldung der Lohnsteuer nicht nachkommt und deshalb durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen worden ist (Verwirklichung des Haftungstatbestandes als fristauslösendes Ereignis)? Wird der Anlauf der Festsetzungsfrist in diesem Fall auch gegenüber dem Steuerschuldner (Arbeitnehmer) gehemmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 269/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 23 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 20 70 |