
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 3/09 (BFH) |
§§: | EStG § 42 e, AO § 118 Satz 1, FGO § 41 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Anrufungsauskunft, Widerruf, Verwaltungsakt |
Rechtsfrage: | Stellt der Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42 e EStG einen Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4895/07 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 3/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 33 60 |