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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Teilwertabschreibung, Wertberichtigung, Warenbestand, Pauschalwert, Einzelbewertung |
Rechtsfrage: | Teilwertabschreibung bei Orientteppichen wegen Preisverfalls: Bewertung des Warenbestands eines Teppichhändlers mit den Anschaffungskosten der am Jahresende vorhandenen Teppiche abzüglich eines Pauschalabschlags von 25 % als Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung? Zulässigkeit eines vereinfachten Bewertungsverfahrens bei gleichartigen Wirtschaftsgütern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 777/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 03 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 36/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 75 |