 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 33/03 | 
| §§: | FördG § 4 Abs. 2, AO 1977 § 42 | 
| Schlagwörter | Sonderabschreibung, Anzahlung, Vorauszahlung, Gestaltungsmissbrauch, Beitrittsgebiet | 
| Rechtsfrage: | Höhe der Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten bei Kaufpreisvorauszahlung: Ist bei Erwerb eines vom Grundstücksverkäufer schlüsselfertig zu erstellenden Alten- und Pflegeheims die vollständige Vorauszahlung des Kaufpreises am 30.12.1994, die aufgrund einer wirksamen vertraglichen Verpflichtung erfolgt und bei der dem Verkäufer der Betrag zur freien Verfügung zufließt, auch dann gem. § 4 Abs. 2 FördG in vollem Umfang begünstigt, wenn das Objekt nicht im nächsten, sondern erst im übernächsten Jahr - 1996 - fertiggestellt und übergeben wird (keine ins Blaue hinein erfolgte und damit zur Anwendung des § 42 AO führende willkürliche Anzahlung) - Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung um 30 v.H. in Anlehnung an den Fertigstellungsgrad der Baumaßnahme zum 31.12.1995 unzulässig (gegen BMF-Schreiben vom 29.3.1993 - IV B 3 - S 1988 - 28/93, BStBl I 1993 S. 279)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.05.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2612/01 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 62 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.01.2004 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 33/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 40 | 
