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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 18/01
§§: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 4 Abs. 3, AO 1977 § 42
Schlagwörter Ansparabschreibung, Rücklage, Ansparrücklage, Nachweis, Investition, Missbrauch
Rechtsfrage: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bildung der Ansparabschreibung (gesonderte Rücklage für jede Investition ?) bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG und an den Nachweis der Investitionsabsicht. Kann die Rücklage gem. § 7 g Abs. 3 EStG (auch unter Berücksichtigung von Missbrauchsgesichtspunkten) noch steuerrechtlich wirksam gebildet werden, wenn die Investitionen bereits durchgeführt wurden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 1166/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 07 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.08.2001
Erledigungs-Az: XI R 18/01
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 24, SIS 02 84 89