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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 57/17 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 4 Nr. 8 Buchst. c, UStG 2005 § 4 Nr. 10 Buchst. a, UStG 2005 § 4 Nr. 10 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. d, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Steuerpflicht, Kapitallebensversicherung, Bemessungsgrundlage, Kaufpreis |
Rechtsfrage: | Ist die Veräußerung zuvor erworbener Kapitallebensversicherungen steuerpflichtig und richtet sich bejahendenfalls die Steuerbemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Kaufpreis? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3438/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1981 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 57/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 33 |