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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 32/04 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Umsatztantieme, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Beherrschender Gesellschafter, Aufbauphase |
| Rechtsfrage: | Fehlende tatsächliche Durchführung einer Anpassungsüberprüfungsklausel im Gesellschafter-Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Stellen die Vergütungen einschließlich einer Tantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, die bei Erreichen bestimmter Umsatzgrößen auszuzahlen ist, die der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, wenn möglicherweise die vereinbarten Anpassungen (auch des Festgehalts) unterblieben sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 01.09.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2366/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 23 73 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.12.2004 |
| Erledigungs-Az: | I R 32/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |