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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-351/13 (EuG)
§§: DVO (EU) Nr. 372/2013
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, Antidumpingzoll
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen den Rat. Die Klägerinnen beantragen, - die Klage für zulässig zu erklären; - die DVO (EU) Nr. 372/2013 des Rates vom 22.4.2009 zur Änderung der DVO (EU) Nr. 1008/2011 vom 10.10.2011 für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft; - dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 252 S. 39
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.10.2016
Erledigungs-Az: Rs T-351/13