Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/13 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 6 Abs. 6, EStG § 4 d
Schlagwörter Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Körperschaftsteuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Ist im Fall von Rückzahlungen einer Gruppenunterstützungskasse an ihre Trägerunternehmen auf eine segmentorientierte Betrachtungsweise abzustellen? Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden - ohne das die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert - wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 16.04.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1741/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1258
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2014
Erledigungs-Az: I R 37/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 89