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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-338/98 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 18 Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Kostenerstattung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es entgegen Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) vorgesehen hat, daß ein mehrwertsteuerpflichtiger Arbeitgeber von einem Teil der Kostenerstattung für die Benutzung des Privatkraftwagens eines Arbeitnehmers zu beruflichen Zwecken die Vorsteuer abziehen kann? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich der Niederlande |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.1998 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 340 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2001 |
Erledigungs-Az: | Rs C-338/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 01 42 |