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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-547/11 (EuGH)
§§: Entscheidung 2006/323/EG, Entscheidung 2007/375/EG
Schlagwörter EG, EU, Italien, Verbrauchsteuer, Mineralöl, Brennstoff, Tonerdegewinnung, Beihilfe
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7.12.2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien und den AEUV verstoßen, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundene staatliche Beihilfe zurückzufordern, und hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 4 und 6 der Entscheidung 2007/375/EG der Kommission vom 7.2.2007 über die Befreiung durch Frankreich, Irland und Italien von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon sowie auf Sardinien verwendet werden, und den AEUV verstoßen, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle Maßnahmen ergriffen hat, die notwendig sind, um die mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundene staatliche Beihilfe zurückzufordern?
Vorinstanz: Kommission ./. Italien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 13 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.06.2014
Erledigungs-Az: Rs C-547/11