Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 13/11 (BFH)
§§: AO § 129, EStG § 15 a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Datenverarbeitung, Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Ist die Berichtigung eines Änderungsbescheids, mit dem der zuvor unterbliebene Ausgleich verrechenbarer Verluste der Kommanditisten nachgeholt werden sollte, nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn eine Vielzahl von Eingabefehlern des Sachbearbeiters dazu geführt hat, dass im letztlich nach Freigabe durch den Sachgebietsleiter erzeugten Bescheid keine Zahl richtig ist, insbesondere im zuvor ergangenen Bescheid richtigerweise enthaltene Veräußerungsgewinne der Gesellschafter nicht mehr ausgewiesen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.03.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 3598/08 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2013
Erledigungs-Az: IV R 13/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 65