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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 50/09 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Vermögensverwaltung, Sonstige selbständige Arbeit, Vervielfältigungstheorie, Verfassung
Rechtsfrage: Betreibt ein Rechtsanwalt, der (überwiegend) als Verwalter im Konkurs-, Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren tätig wird, Vermögensverwaltung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG? Verstößt die Anwendung der Vervielfältigungstheorie auf Insolvenzverwalter gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.08.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 47/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 02 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2010
Erledigungs-Az: VIII R 50/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 55