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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 61/01 |
| §§: | AO § 125 Abs. 1, AO § 162 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Nichtigkeit, Schätzung |
| Rechtsfrage: | Sind bestandskräftige Schätzungsbescheide wegen grober Schätzungsfehler nichtig? |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.03.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 1061/00 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 798 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 83 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.01.2002 |
| Erledigungs-Az: | III B 61/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 50 |