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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 20/05 |
| §§: | EStG § 22 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Faktische Rechtsposition, Abbaubewilligung, Kiessand, sonstige Einkünfte |
| Rechtsfrage: | Aufgabe einer faktischen Rechtsposition gegen Entgelt - Führt der entgeltliche Verzicht auf eine durch einen Antrag auf Aufsuchung von Kiessanden vermittelte Anwartschaft auf Abbaubewilligung zu einem nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang im privaten Bereich oder zu steuerpflichtigen Einkünften aus sonstigen Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 14.10.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1138/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 06 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2006 |
| Erledigungs-Az: | IX R 20/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 21 07 |