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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 96/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Studium |
Rechtsfrage: | Aufwendungen einer jahrelang tätigen Krankengymnastin für ein erstmaliges Medizinstudium und Promotion in der Fachrichtung Orthopädie als berufsbegleitende Fortbildungskosten oder wegen des erstmaligen Hochschulstudiums und des damit verbundenen Berufswechsels grundsätzlich nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbare Berufsausbildungskosten zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1737/01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 96/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 43 |