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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 154/99 |
| §§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 40 b Abs 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 3 S 1 |
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Zukunftssicherung, Kapitalzuführung, Pensionskasse |
| Rechtsfrage: | Stellen leistungssichernde Zuführungen des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) an eine Pensionskasse, die diese zur Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätsspanne gem. § 53 c Abs. 1 VAG benötigt, für die Arbeitnehmer einen individuell zuordenbarer geldwerten Vorteil und gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 19.08.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3459/97 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1280 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 154/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 01 50 |