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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2667/17 (BVerfG)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 181 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter gesonderte und einheitliche Feststellung, Neue Tatsache, Progressionsvorbehalt, Verfahrensrecht
Rechtsfrage: Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Feststellung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sowie zum Merkmal der Tatsache i.S. von § 173 AO - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.02.2017
Vorinstanz/AZ: VIII R 46/13
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2017 II S. 745
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 08 91
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.09.2018
Erledigungs-Az: 1 BvR 2667/17
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen