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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-335/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Italien, staatliche Beihilfe, Wettbewerb, Hafen
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - Art. 1 des angefochtenen Beschlusses (Beschluss (EU) 2019/422 der Kommission vom 20.9.2018 über die staatliche Beihilfe SA 36112 (2016/C) (ex 2015/NN) Italiens zugunsten der Hafenbehörde von Neapel und von Cantieri del Mediterraneo S.p.A.) gemäß Art. 263 ff. AEUV für nichtig zu erklären.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 246 S. 45
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache