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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 46/02 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 15, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 16, BGB § 516 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Grundstücksübertragung, Unentgeltliche Übertragung, Körperschaft, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Schenkungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts - keine Steuerbefreiung: Ist die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier: an eine Kreishandwerkerschaft) schenkungsteuerpflichtig und weder nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 noch nach Nr. 16 ErbStG von der Schenkungsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 627/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1539 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 46/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 16 96 |