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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 43/10 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 5 Satz 3, AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 233 a Abs. 7 Satz 2
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Minderung, Zinslauf
Rechtsfrage: Welche der bisher festgesetzten Zinsen sind bei Entstehung eines Unterschiedsbetrags i.S. von § 233 a Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 AO zugunsten des Steuerpflichtigen zu mindern, wenn die unmittelbar vorangegangene Steuerfestsetzung und die auf ihr fußende Zinsfestsetzung ausschließlich auf der Änderung eines Verlustrücktrags beruht, die diese Steuerfestsetzung ändernde Steuerfestsetzung jedoch ausschließlich auf einer Änderung der im Streitjahr zu berücksichtigenden Besteuerungsgrundlagen und im streitgegenständlichen Zinsbescheid der Unterschiedsbetrag, ebenso wie in diversen Vorbescheiden mit unterschiedlichem Zinslaufbeginn, nicht in Teil-Unterschiedsbeträge aufzuteilen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.09.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 113/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 299
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 40 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2013
Erledigungs-Az: VIII R 43/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache