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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 36/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 f Satz 1, EStG § 4 f Satz 2 |
| Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Betriebsausgabe, Kausalität, Darlegung |
| Rechtsfrage: | Ist der in § 4 f Satz 1 EStG als Voraussetzung für den Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten verwendeten Formulierung "wegen einer Erwerbstätigkeit" zu entnehmen, dass die Erwerbstätigkeit kausal für die Entstehung von Kinderbetreuungskosten sein muss? Sind im Falle eines geringen zeitlichen Umfangs der Tätigkeit erhöhte Darlegungsanforderungen an die Kausalität der Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung zu stellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 17.06.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3722/12 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 94 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |