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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 15/06 |
§§: | UStG § 10 Abs. 1 Satz 1, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2 |
Schlagwörter | Entgelt, Beförderung, Arbeitnehmer, Sammelbeförderung, Arbeitsplatz, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | 1. Ist das Entgelt, das die Arbeitnehmer für Sammelbeförderungen zur Arbeitsstelle an den Arbeitgeber entrichten, der Umsatzsteuer zu unterwerfen? - 2. Unterliegt der Differenzbetrag zwischen dem von den Arbeitnehmern gezahlten Beförderungsentgelt (hier: Fahrpreis von 1 DM je Arbeitstag und Arbeitnehmer), und den -geringeren- Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Beförderungsleistungen entstandenen sind, der Umsatzsteuer, wenn die insoweit unentgeltliche Beförderung angesichts der Schwierigkeiten der Arbeitnehmer, andere geeignete Verkehrsmittel zum Erreichen der Arbeitsstelle zu benutzen, nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3083/03 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 15/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 17 94 |