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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 14/07 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11, AO § 163
Schlagwörter Bestechungsgeld, Schmiergeld, Billigkeitserlass
Rechtsfrage: Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei nachträglicher Abführung an den geschädigten Arbeitgeber - Können die im Jahr 2000 an den geschädigten Arbeitgeber abgeführten Bestechungsgelder unter Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG im Billigkeitsweg gemäß § 163 AO von den in den Veranlagungszeiträumen 1996 bis 1998 gemäß § 22 Nr. 3 EStG besteuerten Bestechungsgelder als negative Einnahmen oder als Werbungskosten abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.09.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 71/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2008
Erledigungs-Az: IX R 14/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 25