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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 54/97 |
§§: | InvZulG § 6 Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Amtlicher Vordruck, Antrag, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Muß die Investitionszulage mit dem amtlichen Vordruck des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden? (hier: Verwendung des Vorjahresvordrucks) - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.1995 |
Vorinstanz/AZ: | I 36/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.1999 |
Erledigungs-Az: | III R 54/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 86 |