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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-73/03 (EuGH)
Schlagwörter Landwirtschaft, EG, EU, Darlehen, Beihilfe, Steuerbegünstigung, Grundstück
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 11.12.2002 für nichtig zu erklären, soweit es darin heißt, dass den Inhabern von Landwirtschaftsbetrieben gewährte Vergünstigungen bei Darlehen und Sicherheiten sowie die Verlängerung der Steuerbegünstigungen bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben staatliche Beihilfen darstellen, die mit dem Vertrag nicht vereinbar sind?
Vorinstanz: Königreich Spanien ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 101 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.11.2004
Erledigungs-Az: Rs C-73/03