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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 113/98
§§: AO 1977 § 222 Satz 4
Schlagwörter Stundung, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Ausschüttung
Rechtsfrage: Steht einer GmbH für die Kapitalertragsteuer, die sie als Haftungsschuldnerin für Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen abzuführen hat, eine Verrechnungsstundung mit einem Körperschaftsteuerguthaben zu? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.09.1998
Vorinstanz/AZ: 7 K 3722/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: I R 113/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 11 56