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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/18 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Insolvenzverwalter, Außergewöhnliche Belastung, Tätigkeitsvergütung, Aufwendungen, Restschuldbefreiung, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Ist in Fällen, in denen im Rahmen eines Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung, die von einem Insolvenzverwalteranderkonto gezahlt wurde, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des (früheren) Insolvenzschuldners als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1108/17 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 2044 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 18 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 84 |