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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/96
§§: AO 1977 § 129, AO 1977 § 165 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 2, ErbStG § 15 Abs. 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Verwandtschaftsverhältnis, Sohn, Bruder, Steuerklasse, Freibetrag, Steuersatz
Rechtsfrage: Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 bei fehlerhafter Anwendung von Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz, wenn das Finanzamt aus dem Schenkungsvertrag das zutreffende Verwandschaftsverhältnis (Geschwister) übersieht und eine Schenkung an die Kinder annimmt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.11.1995
Vorinstanz/AZ: 13 K 2/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 304
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.1998
Erledigungs-Az: II R 9/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 24