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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 64/18 (BFH) |
§§: | AO § 227, EStG § 68 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1854/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 20 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2019 |
Erledigungs-Az: | III R 64/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 10 |