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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 64/95 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Privat, Zinsen, Entnahme, Gestaltungsmißbrauch |
Rechtsfrage: | 1. Steuerrechtliche Anerkennung eines Mehrkontenmodells; Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgabe. - 2. Liegt ein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft aufgrund vertraglicher Vereinbarung anteilige Gehaltsaufwendungen erstattet, um in dieser Höhe zusätzliche Entnahmen tätigen zu können, und die Erstattung dieser Betriebsausgaben durch Kredit finanziert? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 788/91 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.1998 |
Erledigungs-Az: | XI R 64/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 22 |