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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3, EStG § 6 Abs. 5 Satz 4, UmwStG § 20
Schlagwörter Buchwertfortführung, Teilwert, Umwandlung
Rechtsfrage: Umwandlung/Buchwertfortführung: Ist bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, die innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG vom Übernehmer veräußert wurden, rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, wenn durch die Übertragung keine Änderung des Anteils des übertragenden Gesellschafters an dem Wirtschaftsgut eingetreten ist (hier 100%) und zwar unabhängig davon, ob die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 19.04.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 1318/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.07.2013
Erledigungs-Az: I R 44/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 35