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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 102/09 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 16, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Rücklage, Verbindlichkeit, Abzinsung |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Rücklage nach § 52 Abs. 16 Satz 8 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei der erstmaligen Abzinsung von sog. Altverbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 in einem dem Veranlagungszeitraum 1999 nachfolgenden Jahr? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 93/07, 13 K 94/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 318 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 102/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 33 56 |