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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 21/06 |
§§: | FGO § 40 Abs. 2, FGO § 44, EStG § 62 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ablehnung, Zeitraum, Verpflichtungsklage, Beschwer |
Rechtsfrage: | Erschöpft sich der Regelungsgehalt eines Bescheides, durch den ein Antrag auf Festsetzung von Kindergeld abgelehnt wird, in der Bescheidung des Antragstellers für den Zeitraum bis einschließlich des Monats der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides (des Einspruchsbescheides)? Hätte das FG im Rahmen der Verpflichtungsklage die Voraussetzungen für den Bezug des Kindergeldes (abgelehnter Asylbewerber mit Aufenthaltsbefugnis) selbst weiter abklären müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 12/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 21/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |