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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 45/98 |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 7, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 j |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bereicherung, Vergleich |
Rechtsfrage: | Gehört zu den von § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG erfaßten Vorgängen auch die Zahlung an einen Schlußerben aufgrund eines zivilgerichtlich protokollierten Vergleichs? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3452/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 889 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.1998 |
Erledigungs-Az: | II B 45/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 52 17 |