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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-455/12 (EuGH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, PBefG § 47, § 49 Abs. 4
Schlagwörter EG, EU ermäßigter Umsatzsteuersatz, Personenbeförderungsleistungen, Nahverkehr, Mehrwertsteuer
Rechtsfrage: Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der RL 77/388/EWG unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.07.2012
Vorinstanz/AZ: XI R 22/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 96
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.02.2014
Erledigungs-Az: Rs C-454/12 und C-455/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 08 10