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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/01
§§: AO 1977 § 171 Abs. 4
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Außenprüfung
Rechtsfrage: Wird der Ablauf der Festsetzungsfrist auch dann nach § 171 Abs. 4 AO 1977 gehemmt, wenn das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung beginnt, die Prüfung dann für mehr als sechs Monate unterbricht, jedoch vor Ablauf der Festsetzungsfrist beendet? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.07.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 9427/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2003
Erledigungs-Az: IV R 31/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 27 07