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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 35/01
§§: EStG § 23 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Spekulationsgewinn, Verlustausgleich, Verlustabzug
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des Verlustausgleichsverbots nach § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. - Ist es verfassungswidrig, die in einem VZ vor 1999 entstandenen Spekulationsverluste gem. § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht nach den für diesen VZ geltenden allgemeinen Vorschriften zum Verlustausgleich und Verlustabzug zuzulassen - Übertragung der Grundsätze der BVerfG-Entscheidung vom 30.9.1998 2 BvR 1818/91 zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. auf § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. - Anwendungsregelung des § 52 EStG n.F. verfassungswidrig? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.02.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 3707/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2004
Erledigungs-Az: IX R 35/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 56