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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 80/96 |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Dauerschuldverhältnis, Lehrgang, Herstellungskosten, Gewinnverwirklichung |
Rechtsfrage: | Sind zum Bilanzstichtag eines Lehrgangsveranstalters für die zu diesem Datum noch nicht abgeschlossenen Lehrgänge als teilerbrachte Leistungen die Herstellungskosten (z. B. Lehrerhonorare, anteilige Gemeinkosten) anzusetzen, ohne einen anteiligen Gewinn zu realisieren? Liegen Dienstverträge in Form eines Dauerschuldverhältnisses mit der Folge der sukzessiven Gewinnrealisierung vor? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 487/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.1998 |
Erledigungs-Az: | IV R 80/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 23 22 |