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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2170/01 (BVerfG) |
§§: | FGO § 128, GVG § 17 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtswegverweisung, Beschluss, Beschwerde, Zulassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Unstatthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Rechtswegverweisungs-Beschluss, in dem das FG die Beschwerde nicht zugelassen hat. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | IX B 125/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 58 50 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.02.2002 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2170/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |