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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 45/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 4, EStDV § 64 Abs. 1, EStDV § 84 Abs. 3 f |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Gutachten, Amtsarzt, Psychologie, Therapie |
Rechtsfrage: | Ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für eine Therapie bei Hochbegabung gemäß § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 Abs. 1 EStDV durch ein vor Therapiebeginn erstelltes Gutachten einer freiberuflich tätigen Diplompsychologin i.V.m. einem Situationsbericht einer freiberuflich tätigen Heilpraktikerin ausreichend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2747/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 25 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 45/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 52 |